Schutz vor Gehörschäden – Schallkabine bzw. Schallschutzkabine
3. Februar 2009 | Von Redaktion betriebstechnik-magazin.de | Kategorie: ArbeitsschutzManchmal lässt sich Lärm im Arbeitsleben einfach nicht vermeiden. Welche Stanzmaschine arbeitet schon ohne Geräusche „mitzuproduzieren“? Schnell sind Werte über 90 dB(A) erreicht, und diese reichen bei täglicher zwei- bis vierstündiger Belastung schon aus, um einen dauerhaften Hörschaden zu verursachen. Ein solcher Gehörschaden lässt sich dann auch nicht mehr beheben. Die neue Arbeitsstättenverordnung vom März 2007 versucht schützend einzugreifen.
Ein individuell von jedem Mitarbeiter getragener Gehörschutz wäre eine Möglichkeit. Allerdings ist das permanente Tragen des Schutzes mitunter auch recht belastend. Notwendige Kommunikation und auch das Bemerken bestimmter Gefahrenquellen wird sehr eingeschränkt bzw. unmöglich. Daher werden gerne sekundäre Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzkabinen bzw. –kapseln oder Trennwände eingesetzt, um das Problem zu lösen. Dabei kann eine solche Schall-Kabine je nach vorliegenden Arbeitsbedingungen unterschiedlich eingesetzt werden. Entweder hält sich der Mitarbeiter in der Kabine auf und wird so vor dem Lärm geschützt oder die Maschine wird entsprechend ummantelt.
Bohr- und Fräsmaschinen, Strahlanlagen oder andere laute Maschinen werden einfach in die Lärmschutzkabine eingebettet und der entstehende Lärm in der Kabine eingeschlossen. Der Schall wird durch die vierseitige Umschließung und das aufgesetzte Dach geschluckt. Dabei können auch Hallenwände oder die Decke in die Lärmschutzkabine integriert werden. Die Überwachung des laufenden Arbeitsganges kann über ein schallisoliertes Sichtfenster erfolgen, welches in die Anlage integriert ist. Sinnvoll ist auch eine Tür, um die Anlage schnell betreten zu können, wenn dies notwendig wird. Winkelschiebetore oder Hubtore ermöglichen den Transport der Werkstücke in und aus der Anlage mittels eines Gabelstaplers bzw. Krans. Auch das Wechseln von Werkzeugen wird auf diesem Wege vereinfacht.
Die Mitarbeiter dürfen jetzt weniger belastet arbeiten und können sich sogar verständigen, ohne sich gleich anschreien zu müssen. Die bessere Arbeitsatmosphäre schlägt sich auf jeden Fall im geringeren Krankenstand nieder – auch wenn das so manchen Apotheken natürlich nicht unbedingt gefallen wird, da diese ja auf Kranke und Medikamenten-Abnehmer angewiesen sind… Dennoch: Der Ausschuss sinkt. Eine Leistungssteigerung und somit eine Steigerung der Rentabilität folgt fast automatisch.
[...] Einsatz einer Schallkabine bzw. Schallschutzkabine | Betriebstechnik-Magazin [...]